Beitragsordnung

Beitrags‑ und Finanzordnung  (PDF Download) (Stand: 24.01.2015)

 

(1) Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt 50,00 EUR.

Sie ist vor Beginn der einjährigen Probemitgliedschaft fällig.

Bei einer eventuellen Ablehnung der endgültigen Aufnahme in den Verein nach Ablauf der Probemitgliedschaft und nach dem Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückzahlung der Aufnahmegebühr.

 

(2) Beiträge

(a) Es gelten folgende Monatsbeiträge:

– Mitglieder allgemein = 10,00 EUR

– Auszubildende/Berufsschüler/Studenten = 5,00 EUR

– Rentner = 5,00 EUR

– Schüler = 1,00 EUR

Der Beitrag ist bis zum 1. Werktag eines jeden Monats für diesen Monat fällig.

(b) Wenn bei jährlicher Zahlungsweise der Beitrag bis zum 31. Dezember des Vorjahres für das darauffolgende Jahr vollständig entrichtet wird, wird ein Nachlass von 2 Monatsbeiträgen gewährt. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs.

 

(3) Gebühren und Entgelte

(a) Für die Einlagerung von Surfmaterial in den Vereinscontainern am Süßen See werden folgende Gebühren erhoben:

–  je Surfbrettfach = 2,50 EUR pro Monat

–  je Segelfach = 2,50 EUR pro Monat

Die Gebühren sind im Voraus für das gesamte Jahr bis zum 31. März des laufenden Jahres fällig.

(b) Sollte ein Mitglied mit mehr als drei monatlichen Surfbrett- oder Segelfachgebühren im  Rückstand sein und diesen auch nach einer Mahnung nicht ausgleichen, ist der Verein berechtigt, die Fächer zu beräumen und das Material anderweitig einzulagern, wofür eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR erhoben wird. Die Herausgabe kann von der vollständigen Bezahlung aller Rückstände abhängig gemacht werden.

(c) Für die Containerschlüssel wird ein Pfand von 20,00 EUR je Schlüssel erhoben.

Der Pfandbetrag ist bei Empfang des Schlüssels fällig und wird nach der Rückgabe der Schlüssel erstattet.

Bei den Schlössern an den Containern handelt es sich um hochwertige Sicherheitsschlösser. Daher sind bei Verlust oder Nichtrückgabe eines Schlüssels die Kosten für Ersatz des Schlüssels und soweit notwendig bzw. erforderlich, auch die Kosten eines Austausches des betreffenden Schlosses einschließlich aller Schlüssel hierzu, unter Anrechnung des Pfandbetrages, zu ersetzen.

(d) Für jeden runden Vereinsaufkleber wird eine Gebühr von 1,00 EUR erhoben.

Jedes Neumitglied erhält 2 runde Vereinsaufkleber kostenlos.

 

Der Verein stellt die Lagerplätze nur zur Verfügung, eine Nutzung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Der Verein haftet somit nicht für Verlust oder Beschädigung des eingelagerten Materials.

 

Alle regelmäßigen Zahlungen erfolgen ab dem 01.01.2016 ausschließlich per Dauerauftrag durch das Mitglied auf das Konto des Windsurfclub Halle-Seeburg IBAN: DE35800937840001066285 | BIC: GENODEF1HAL | Volksbank Halle.

 

Die vorliegend Fassung der Beitrags- und Finanzordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 23.01.2016 ordnungsgemäß beschlossen und tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.

 

» Link zum Aufnahmeantrag